Gegen die Schuldenbremse, für ein gutes Leben

Beschluss der 2. Tagung des 36. Landesjugendtreffens am 21.10.2023 in Nordhausen

Die Schuldenbremse als Ausdruck und Durchsetzung neoliberaler Sparpolitik sorgt dafür, dass nicht genug Geld für ausreichend Klimaschutz, soziale Absicherung, Armutsbekämpfung, Wohnraum, gute Bildung, Gesundheitsversorgung und vieles mehr zur Verfügung steht. Dabei halten selbst arbeitgebernahe Ökonom:innen die aktuellen Sparmaßnahmen für überzogen, denn in Deutschland gibt es einen massiven Investitionsstau und im OECD-Vergleich eine unterdurchschnittliche Investitionsrate. Wir sollten die Sorge um den „Wirtschaftsstandort Deutschland“ allerdings nicht wegen sinkender Unternehmensgewinne teilen, sondern weil in einer schwächelnden Wirtschat viele Menschen ihreArbeit verlieren, Arme sowie Armutsbedrohte unter aktuellen Bedingungen sozial und finanziell noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden und sich die Lebensqualität fast aller in der Gesellschaft verringert.

Diese soziale Unsicherheit durch reale Abstiegserfahrungen und Abstiegsängste nutzen
rechtspopulistische Parteien aus, um Wähler:innen für ihre menschenverachtende Politik zu gewinnen, allen voran die AfD. Als Linke müssen wir uns dafür einsetzen, diese Sorgen in breiten sozialen Kämpfen zu bündeln, mit dem Ziel ein gerechteres Wirtschaften zu ermöglichen. Ein Schritt in diese Richtung ist, den finanziellen Handlungsspielraum der Kommunen, Länder und des Bundes nicht unnötig durch Konstrukte wie die Schuldenbremse einzuschränken.

Die Linksjugend [’solid] Thüringen spricht sich daher unverändert gegen jede Schuldenbremse aus.

Wir fordern, dass sich die Landesregierung im Angesicht der aktuellen sozialen Krise und der Klimakrise für Folgendes einsetzt: das Einrichten von Sondervermögen wie in Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern, um trotz Schuldenbremse ausreichende Ausgaben und Investitionen zu ermöglichen; das Aussetzen der Schuldenbremse auf Bundesebene (gemäß Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes) auf unbestimmte Zeit; das Aussetzen der Schuldenbegrenzung in Thüringen (gemäß §18 der Thüringer Landeshaushaltsordnung) auf unbestimmte Zeit.

Wir fordern die Delegierten des Landesparteitags auf, einen entsprechenden Antrag einzureichen.